DIE SUCHMASCHINE FÜR PROVISIONSFREIE IMMOBILIEN


Mit flatbee sparst Du die gesamte provision

Hinweis:  Dieses Inserat ist NICHT PROVISIONSFREI

- Wenn du nur nach provisionsfreien Immobilien suchen willst, dann entferne in der Suche bitte das Häkchen "Auch nach Immobilien mit Provision suchen".

Wohnung - Wien 6., Mariahilf - 248 m2  

Eigentum € 800000

Preis-Barometer: -52% günstiger als ähnliche Immobilien in gleicher Lage

-52%

Dies ist ein Flatbee Plus+ Inserat

Perfekt für Sanierer - Vier Wohnungen (2-3 Zimmer) in ruhiger Lage von Floridsdorf


Beschreibung

Zum Verkauf gelangen vier Wohnungen einzeln oder auch als Gesamtpaket. Die Wohnungen sind allesamt bestandsfrei und haben einen jeweils unterschiedlich großen Sanierungsbedarf. Die Gesamtfläche beläuft sich auf etwa 248 m2. Top 2-EG; 67m²; Leerstand Top 4-EG; 67m²; Leerstand Top 9-OG 1; 55m²; Leerstand Top 11 OG 2; 59m²; Leerstand Die Lage Peter Kaiser Gasse zählt zu den ruhigen, beschaulichen Abschnitten, bietet jedoch eine sehr gute Anbindung im Öffentlichen- wie auch im Individualverkehr. Zwei weitere Wohnungen, die derzeit noch vermietet sind, können in weiterer Folge ebenfalls erworben werden.  Diese sind im angegebenen KP nicht inbegriffen. Für weitere Fragen und Besichtigungstermine kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder per Mail. Hinweis gemäß Energieausweisvorlagegesetz: Ein Energieausweis wurde vom Eigentümer bzw. Verkäufer, nach unserer Aufklärung über die generell geltende Vorlagepflicht, sowie Aufforderung zu seiner Erstellung noch nicht vorgelegt. Daher gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Wir übernehmen keinerlei Gewähr oder Haftung für die tatsächliche Energieeffizienz der angebotenen Immobilie. Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht. Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig. Infrastruktur / Entfernungen Gesundheit Arzt <500m Apotheke <500m Klinik <1.500m Krankenhaus <1.500m Kinder & Schulen Schule <500m Kindergarten <500m Universität <2.000m Höhere Schule <1.000m Nahversorgung Supermarkt <500m Bäckerei <500m Einkaufszentrum <1.000m Sonstige Geldautomat <1.000m Bank <1.000m Post <500m Polizei <1.000m Verkehr Bus <500m U-Bahn <1.500m Straßenbahn <500m Bahnhof <1.000m Autobahnanschluss <1.000m Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap Das Anbot ist freibleibend und unverbindlich. Alle Angaben zu dem angebotenen Objekt erfolgen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Immobilienmaklers aufgrund der Angaben des Verkäufers (Vermieters) oder von Dritten ohne Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit. Durch die Anfrage zu einem Objekt und den Verzicht auf bzw. die Nichtausübung des Rücktrittsrechtes gemäß dem Fern- und Auswärtsgeschäftegesetz (FAGG) kommt zwischen dem anfragenden Interessenten (im Folgenden "Auftraggeber") und BeFirst Immobilien ein Maklervertrag zustande. Im Falle eines Abschlusses mit dem Auftraggeber oder einem von diesem namhaft gemachten Dritten entsteht ein Honoraranspruch der BeFirst Immobilien gegenüber in Höhe von 3% des Kaufpreises (inkl. Lasten bzw. der vom Käufer zu erbringenden Gegenleistung für den abgewickelten Vermögenswert bzw. für die Gesellschaft, welche die Immobilie besitzt zzgl. 20 % USt. und ist mit Unterfertigung des Kaufvertrages fällig. Bei Vermietungen beträgt das Vermittlungshonorar 2 Bruttomonatsmieten (bei mehr als auf 3 Jahre befristeten oder unbefristeten Mietverträgen über Wohnungen) bzw. 1 Bruttomonatsmietzins (bei bis zu 3 Jahre befristeten Mietverträgen über Wohnungen) zzgl. 20% USt. Festgehalten wird ferner, dass für die BeFirst Immobilien (im Folgenden "Makler") ein Provisionsanspruch in dieser Höhe dem Auftraggeber gegenüber auch dann entsteht, wenn gemäß § 15 (1) MaklerG Zif. 1 das im Maklervertrag bezeichnete Geschäft wider Treu und Glauben nur deshalb nicht zustande kommt, weil der Auftraggeber entgegen dem bisherigen Verhandlungsverlauf einen für das Zustandekommen des Geschäfts erforderlichen Rechtsakt ohne beachtenswerten Grund unterlassen; oder Zif. 2 mit dem vermittelten Dritten ein anderes als ein zweckgleichwertiges Geschäft zustande kommt, sofern die Vermittlung des Geschäfts in den Tätigkeitsbereich des Maklers fällt; oder Zif. 3 das im Maklervertrag bezeichnete Geschäft nicht mit dem Auftraggeber, sondern mit einer anderen Person zustande kommt, weil der Auftraggeber dieser die ihm vom Makler bekanntgegebene Möglichkeit zum Abschluss mitgeteilt hat oder das Geschäft nicht mit dem vermittelten Dritten, sondern mit einer anderen Person zustande kommt, weil der vermittelte Dritte dieser die Geschäftsgelegenheit bekanntgegeben hat; oder Zif. 4 das Geschäft nicht mit dem vermittelten Dritten zustande kommt, weil ein gesetzliches oder ein vertragliches Vorkaufs-, Wiederkaufs- oder Eintrittsrecht ausgeübt wird. Entsprechend dem bestehenden Geschäftsgebrauch ist die BeFirst Immobilien als Doppelmakler tätig, auf das mit dem Verkäufer (Vermieter) bestehende familiäre bzw. wirtschaftliche Naheverhältnis wird hingewiesen.




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