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Wohnung - Wien 5., Margareten - 71 m2  

Gesamtmiete inkl. Betriebskosten € 910

von Flatbee vor 7 Tagen gefunden

Preis-Barometer: -29% günstiger als ähnliche Immobilien in gleicher Lage

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WG-taugliche 2-Zimmer- Altbauwohnung, Nähe Pilgramgasse zu mieten in 1050 Wien


Beschreibung

WG-taugliche 2-Zimmer- Altbauwohnung, Nähe Pilgramgasse zu mieten in 1050 Wien Die schöne und vor allem ruhige 2-Zimmer-Altbauwohnung in 1050 Wien, befindet sich im 3. Liftstock des Altbaus in der Nähe der U4 Pilgramgasse. Die Wohnung befindet sich in zentraler und trotzdem ruhiger Hoflage, verfügt über eine Nutzfläche von 71,80 m² und wird unbefristet vermietet. Die Küche ist komplett eingerichtet. Das Badezimmer hat eine Dusche, ein Waschbecken und einen Waschmaschinenanschluss. Die Toilette ist separat vom Vorraum aus begehbar. Beheizt wird die Wohnung mit einer Gasetagenheizung. Ein Abstellraum bietet zusätzlichen Stauraum. Die

Infrastruktur:

ist durch Supermärkte, Apotheke und Drogerien in der Umgebung ausgezeichnet.

Raumaufteilung:

  • Wohnzimmer
  • Schlafzimmer mit Abstellraum
  • Küche
  • Badezimmer
  • Toilette
  • Vorraum

Lage:

Durch die Nähe der Haltestellen "Bezirksamt Margareten" und "Pilgramgasse" ist ein sehr guter Anschluss an das öffentliche Verkehrsnetz mit folgenden Linien gegeben: •U 4 •Autobus 12A, 13A, 14A, 59A Wir sind eine Tochtergesellschaft der ÖRAG-Österreichische Realitäten AG, Wien, genannt ÖRAG, und es besteht daher unter Umständen ein sonstiges wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zur ÖRAG und ihren anderen Tochtergesellschaften in Österreich. Das Naheverhältnis zur ÖRAG ergibt sich zB aus der Tatsache, dass die ÖRAG das Objekt für den Eigentümer verwaltet. Es kann aber auch ein wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zum Auftraggeber, also dem bzw. den Eigentümern bestehen, wenn wir laufend bzw. regelmäßig für diesen Auftraggeber als Makler tätig werden. Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben oder eine weitere Aufklärung wünschen, wenden Sie sich bitte direkt an unseren Mitarbeiter. Der guten Ordnung halber weisen wir darauf hin und halten fest, dass wir für den Auftraggeber (Vermieter) tätig werden. Ein Maklervertrag mit dem wohnungssuchenden Mieter kommt nicht zustande, weswegen der Mieter auch bei erfolgreicher Vermittlungstätigkeit der ÖRAG nicht zur Zahlung einer Provision verpflichtet ist. Weitere Immobilien finden Sie auf unserer Website www.oerag.at.

PROVISIONSFREI

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