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von Flatbee vor 7 Tagen gefunden
Helle 2-Zimmer Wohnung
Beschreibung:
Die ca. 43 m² große, gut geschnittene 2-Zimmer-Wohnung steht ab sofort zur Neuvermietung bereit. Beim Betreten der Wohnung gelangen Sie in einen zentralen Vorraum, von dem aus alle Räume separat begehbar sind. Das Badezimmer ist mit WC, Dusche, Waschbecken sowie einem Waschmaschinenanschluss und einem Heizkörper ausgestattet. Die Küche ist funktional eingerichtet und verfügt über einen kleinen Kühlschrank, eine Mikrowelle, einen Zwei-Platten-Herd sowie ausreichend Stauraum. Sie ist offen in den Wohnbereich integriert und bildet gemeinsam mit diesem eine praktische Wohnküche. Vom Wohnbereich aus ist das Schlafzimmer getrennt begehbar. Die Wohnung überzeugt insgesamt durch ihre helle und freundliche Atmosphäre. Lift und Kellerabteil sind im Gebäude vorhanden.
Es steht im selben Haus auch eine 3-Zimmer-Wohnung zur Verfügung! Auf schriftliche Anfrage senden wir Ihnen gerne auch dieses Angebot zu.
Die Wohnung befindet sich in der Gudrunstraße im 10. Wiener Gemeindebezirk Favoriten, einer zentral gelegenen und sehr gut angebundenen Wohngegend. In unmittelbarer Umgebung befinden sich zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten des täglichen Bedarfs sowie vielfältige Geschäfte entlang der Favoritenstraße. Auch der Viktor-Adler-Markt bietet frische Lebensmittel und ein breites kulinarisches Angebot. Die öffentliche Verkehrsanbindung ist ausgezeichnet: Die U1-Station Keplerplatz sowie der Wien Hauptbahnhof sind rasch erreichbar und ermöglichen eine schnelle Verbindung in die Wiener Innenstadt sowie darüber hinaus. Für Freizeit und Erholung sorgen der nahegelegene Arthaberpark sowie weitere Grünflächen im Bezirk. Auch gastronomisch bietet die Umgebung eine große Auswahl an Cafés, Restaurants und Lokalen.
Konditionen:
Vermietet wird
auf 5 Jahre ab sofort;
Kündigungsverzicht : 1 Jahr ; Kündigungsfrist :
3 Monate ;
Gesamtmiete
(inkl. BK, Heizung, Wasser und den anteiligen Steuern): € 953,-
Kaution : 3 BMM // Vertragserrichtungsgebühren : € 360,-
Strom wird auf den Mieter umgemeldet
TV und Internet sind nach Bedarf selbst an- und wieder abzumelden. Ein Abschluss einer Haushaltsversicherung wird vor dem Einzug empfohlen.
Kontakt
Bitte beachten Sie, dass wir aufgrund der Nachweispflicht gegenüber dem Eigentümer nur Anfragen mit vollständiger Angabe der Anschrift bearbeiten können. Wir senden Ihnen gerne weitere und detaillierte Beschreibungen, sowie Besichtigungstermine zu, sobald wir Ihre Anfrage erhalten haben. Wir bitten Sie daher um eine Email Anfrage an:
stifter@pr-immobilien.at
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/ Entfernungen
Gesundheit Arzt <500m Apotheke <500m Klinik <500m Krankenhaus <2.000m
Kinder & Schulen Schule <500m Kindergarten <500m Universität <1.000m Höhere Schule <2.000m
Nahversorgung Supermarkt <500m Bäckerei <500m Einkaufszentrum <500m
Sonstige Geldautomat <500m Bank <500m Post <500m Polizei <500m
Verkehr Bus <500m U-Bahn <500m Straßenbahn <500m Bahnhof <500m Autobahnanschluss <2.000m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap
Wichtige Hinweise : Wir weisen darauf hin, dass sämtliche Daten im vorliegenden Angebot sowie die von unserem Büro an Sie weitergegebenen Auskünfte vom Eigentümer der Immobilie zur Verfügung gestellt wurden. Ebenso sind Informationen von Dritten (z.B. behördliche Informationen) eingeholt worden, auch für diese können wir unsererseits keinerlei Haftung für deren uneingeschränkte Richtigkeit übernehmen. Die Ausstattung und Möblierung in Visualisierungen dienen als Beispiele und sind nicht Bestandteil der Wohnungen, außer diese werden so explizit im Text beschrieben. Bitte beachten Sie, dass per 13.06.2014 eine neue Richtlinie für Fernabsatz- und Auswärtsgeschäfte in Kraft getreten ist. Ab 01.07.2023 gilt das Erstauftraggeber-Prinzip bei Wohnungsmietverträgen, ausgenommen davon sind Dienst-/Natural-/Werkswohnungen. Wir dürfen gem. § 17 Maklergesetz darauf hinweisen, dass wir auf die Doppelmaklertätigkeit gem. § 5 Maklergesetz bei Wohnungsmietverträgen verzichten und nur noch einseitig tätig sind (bei den restlichen Vermittlungsarten nicht) zu unseren Auftraggebern besteht. Im Falle eines Abschlusses mit Ihnen oder einem von Ihnen namhaft gemachten Dritten bzw. bei beidseitiger Willensübereinstimmung beträgt unser Honorar (lt. Honorarverordnung für Immobilienmakler) 2 Bruttomonatsmieten (BMM) bei Dienst-/Natural-/Werkwohnungen sowie Suchaufträgen, 3 BMM bei Gewerbe-, PKW- und Lagermietverträgen sowie bei Kaufobjekten 3 % des Kaufpreises, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Im Übrigen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Verordnung des BM für wirtschaftliche Angelegenheiten über Standes- und Ausübungsregeln für Immobilienmakler, BGBl 297/96. Insbesondere gelten die Bestimmungen § 10 und § 15 der IMV
www.pr-immobilien.at
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