DIE SUCHMASCHINE FÜR PROVISIONSFREIE IMMOBILIEN
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Weitere Informationen inkl. Verkaufsmappe finden Sie unter: https://www.bmlv.gv.at/ausschreibungen/show_ausb.php?id=105
Mindestkaufpreis: € 36.000.000,-- (€ 36 Mio.)
(in Worten: Euro sechsunddreißigmillionen)
Eigentümer: Republik Österreich (Heeresverwaltung)
Verwaltung:
Bundesministerium für Landesverteidigung, vertreten durch die
Direktion 7 – Infrastruktur / Abteilung Liegenschaftsverwaltung
Roßauer Lände 1, 1090 Wien
Ansprechperson für Fragen zur Liegenschaft oder zum Verkaufsverfahren:
Direktion 7 Infrastruktur / Liegenschaftsverwaltung
Frau Ing. MMag. Dr. ZERZA Ildiko
Handy: 888 888 8 888 8888
E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
Frau Olivia GRAF
Handy: 888 8888888 8888
E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxx
Ansprechperson für Besichtigungen:
Militärisches Servicezentrum 5 – Wiener Neustadt
Herr Kntlr HINTZ Michael
Handy: 888 888 8 888 8888
Berücksichtigt werden nur verbindliche, bedingungslose und schriftliche Angebote welche an die Direktion 7 - Infrastruktur, Abteilung Liegenschaftsverwaltung, Roßauer Lände 1, 1090 Wien, zu richten sind (Übermittlung per E-Mail an xxxxxxxxxxxxxxxx möglich). Die Angebote müssen den vollständigen Namen, die Adresse, die Telefonnummer, die E-Mail-Adresse, eine konkrete Angebotssumme in Euro sowie einen Nachweis über die erforderlichen Finanzierungsmittel enthalten.
Frist für die Abgabe bis spätestens (mind. 3 Monate) Dienstag 12. Mai 2026
Sollten mehrere Angebote einlangen, behält sich die Verkäuferin vor eine Bestpreisermittlung (3 Stufen) iSd Durchführungsbestimmungen zum Bundesfinanzgesetz idgF durchzuführen.
Stufe 1 (Angebotsabgabe/Nachweis Finanzierungsmittel)
Stufe 2 (Nachbesserung der schriftlichen Kaufangebote)
Stufe 3(mündliche Lizitation vor Ort – Meistbieterermittlung)
• Auf die Bestimmungen des NÖ Grundverkehrsgesetzes wird hingewiesen. Es obliegt dem/der Käufer/in sich diesbezüglich bei den zuständigen Behörden zu informieren und die Eignung als Käufer/in abzuklären. Im Falle einer erforderlichen Rückabwicklung des Kaufgeschäftes wegen der Versagung der behördlichen Bewilligung ist die Republik Österreich jedenfalls vollkommen schad- und klaglos zu halten.
• Im Rahmen des Kaufvertrages wird auch eine Nachbesserungsverpflichtung für den/die Käufer/in vereinbart werden (siehe hierzu 3. Kaufvertragsentwurf und 5. Allgemeine Geschäfts- und Verfahrensbedingungen). Kaufgegenstand sind die Grundstücke samt den darauf befindlichen Ein- und Aufbauten wie sie liegen und stehen.
• Die militärische Nutzung der Martinek Kaserne wurde mit Ende 2013 eingestellt. Die Kaserne stand seither leer. Die Kasernengebäude sind in einem, dem Gebäudealter und dem langen Leerstand geschuldeten schlechten Bau- und Erhaltungszustand und sind generalsanierungsbedürftigt. Dem/Der Käufer/in wird vor der Angebotsabgabe die Besichtigung der Liegenschaft und der Gebäude dringend angeraten, zumal spätere Reklamationen des/der Käufers/in über den Zustand nicht mehr akzeptiert werden können.
• Die physische Übergabe des Kaufgegenstandes erfolgt nach beiderseitiger Unterfertigung des Kaufvertrages und der erfolgten Einzahlung des Kaufpreises unter Ausfertigung eines Übergabe- und Übernahmeprotokoll durch das Militärservicezentrum 5 – Wiener Neustadt.
• Gestattung einer zweieinhalbjährigen unentgeltlichen Lagernutzung für Fahrnisse und Bauteile, die der militärischen Ersatzinfrastruktur zugeordnet sind.
• Die Erschließung (allf. neuer Anschluss an Ver- und Entsorgungsleitungen) haben auf Kosten des/der Käufer/in zu erfolgen.
• Allfällige Ergänzungsabgaben, Aufschließungsabgaben (§ 38 NÖ Bauordnung) bzw. Steuern und allf. sonstige Gebühren und Abgaben, die auf Grund Verkaufs erwachsen, sind vom/von der Käufer/in zu tragen.
• Die Bestimmungen des § 17 Abs. 3 NÖ Raumordnungsgesetzes sind einzuhalten.
• Eine allfällige erforderliche Einfriedung der Liegenschaft wäre auf Kosten des/der Käufers/in herzustellen.
• Es wird ausdrücklich festgehalten, dass die Republik Österreich keine Maklergebühren, Vermittlungsprovisionen oder sonstige Entgelte erhält oder schuldet. Allfällige Provisionen sind zwischen dem/der Käufer/in zu vereinbaren und zu tragen.
• Die Liegenschaft ist Teil eines Genossenschaftsjagdgebietes.
• Naturschutzmaßnahmen: „Gehölzentfernung ausschließlich außerhalb der Brutzeit der Vögel“
Kontaktmöglichkeiten, Quellen und weitere Informationen sind nur mit Flatbee Plus+ Zugang verfügbar.
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