DIE SUCHMASCHINE FÜR PROVISIONSFREIE IMMOBILIEN


Mit flatbee sparst Du die gesamte provision

Grundstück / Land - Baden - 2500 - 369080 m2   premium-badge
Dies ist ein Flatbee Plus+ Inserat

Eigentum € 36000000
Vor 8 Stunden inseriert

Preis-Barometer: -88% günstiger als ähnliche Immobilien in gleicher Lage

-88%

Veräußerung Restfläche „ehem. MARTINEK Kaserne“


Beschreibung

Weitere Informationen inkl. Verkaufsmappe finden Sie unter: https://www.bmlv.gv.at/ausschreibungen/show_ausb.php?id=105
Mindestkaufpreis: € 36.000.000,-- (€ 36 Mio.)
(in Worten: Euro sechsunddreißigmillionen)
Eigentümer: Republik Österreich (Heeresverwaltung)
Verwaltung:
Bundesministerium für Landesverteidigung, vertreten durch die
Direktion 7 – Infrastruktur / Abteilung Liegenschaftsverwaltung
Roßauer Lände 1, 1090 Wien
Ansprechperson für Fragen zur Liegenschaft oder zum Verkaufsverfahren:
Direktion 7 Infrastruktur / Liegenschaftsverwaltung
Frau Ing. MMag. Dr. ZERZA Ildiko
Handy: 888 888 8 888 8888
E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
Frau Olivia GRAF
Handy: 888 8888888 8888
E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxx
Ansprechperson für Besichtigungen:
Militärisches Servicezentrum 5 – Wiener Neustadt
Herr Kntlr HINTZ Michael
Handy: 888 888 8 888 8888
Berücksichtigt werden nur verbindliche, bedingungslose und schriftliche Angebote welche an die Direktion 7 - Infrastruktur, Abteilung Liegenschaftsverwaltung, Roßauer Lände 1, 1090 Wien, zu richten sind (Übermittlung per E-Mail an xxxxxxxxxxxxxxxx möglich). Die Angebote müssen den vollständigen Namen, die Adresse, die Telefonnummer, die E-Mail-Adresse, eine konkrete Angebotssumme in Euro sowie einen Nachweis über die erforderlichen Finanzierungsmittel enthalten.
Frist für die Abgabe bis spätestens (mind. 3 Monate) Dienstag 12. Mai 2026
Sollten mehrere Angebote einlangen, behält sich die Verkäuferin vor eine Bestpreisermittlung (3 Stufen) iSd Durchführungsbestimmungen zum Bundesfinanzgesetz idgF durchzuführen.
Stufe 1 (Angebotsabgabe/Nachweis Finanzierungsmittel)
Stufe 2 (Nachbesserung der schriftlichen Kaufangebote)
Stufe 3(mündliche Lizitation vor Ort – Meistbieterermittlung)
• Auf die Bestimmungen des NÖ Grundverkehrsgesetzes wird hingewiesen. Es obliegt dem/der Käufer/in sich diesbezüglich bei den zuständigen Behörden zu informieren und die Eignung als Käufer/in abzuklären. Im Falle einer erforderlichen Rückabwicklung des Kaufgeschäftes wegen der Versagung der behördlichen Bewilligung ist die Republik Österreich jedenfalls vollkommen schad- und klaglos zu halten.
• Im Rahmen des Kaufvertrages wird auch eine Nachbesserungsverpflichtung für den/die Käufer/in vereinbart werden (siehe hierzu 3. Kaufvertragsentwurf und 5. Allgemeine Geschäfts- und Verfahrensbedingungen). Kaufgegenstand sind die Grundstücke samt den darauf befindlichen Ein- und Aufbauten wie sie liegen und stehen.
• Die militärische Nutzung der Martinek Kaserne wurde mit Ende 2013 eingestellt. Die Kaserne stand seither leer. Die Kasernengebäude sind in einem, dem Gebäudealter und dem langen Leerstand geschuldeten schlechten Bau- und Erhaltungszustand und sind generalsanierungsbedürftigt. Dem/Der Käufer/in wird vor der Angebotsabgabe die Besichtigung der Liegenschaft und der Gebäude dringend angeraten, zumal spätere Reklamationen des/der Käufers/in über den Zustand nicht mehr akzeptiert werden können.
• Die physische Übergabe des Kaufgegenstandes erfolgt nach beiderseitiger Unterfertigung des Kaufvertrages und der erfolgten Einzahlung des Kaufpreises unter Ausfertigung eines Übergabe- und Übernahmeprotokoll durch das Militärservicezentrum 5 – Wiener Neustadt.
• Gestattung einer zweieinhalbjährigen unentgeltlichen Lagernutzung für Fahrnisse und Bauteile, die der militärischen Ersatzinfrastruktur zugeordnet sind.
• Die Erschließung (allf. neuer Anschluss an Ver- und Entsorgungsleitungen) haben auf Kosten des/der Käufer/in zu erfolgen.
• Allfällige Ergänzungsabgaben, Aufschließungsabgaben (§ 38 NÖ Bauordnung) bzw. Steuern und allf. sonstige Gebühren und Abgaben, die auf Grund Verkaufs erwachsen, sind vom/von der Käufer/in zu tragen.
• Die Bestimmungen des § 17 Abs. 3 NÖ Raumordnungsgesetzes sind einzuhalten.
• Eine allfällige erforderliche Einfriedung der Liegenschaft wäre auf Kosten des/der Käufers/in herzustellen.
• Es wird ausdrücklich festgehalten, dass die Republik Österreich keine Maklergebühren, Vermittlungsprovisionen oder sonstige Entgelte erhält oder schuldet. Allfällige Provisionen sind zwischen dem/der Käufer/in zu vereinbaren und zu tragen.
• Die Liegenschaft ist Teil eines Genossenschaftsjagdgebietes.
• Naturschutzmaßnahmen: „Gehölzentfernung ausschließlich außerhalb der Brutzeit der Vögel“

PROVISIONSFREI

Kontaktmöglichkeiten, Quellen und weitere Informationen sind nur mit Flatbee Plus+ Zugang verfügbar.

Berechnen Sie Ihre Kosten



Du möchtest umziehen und willst wissen wie viel dich der Umzug kosten wird?

Umziehen war noch nie so leicht, wie mit Österreichs einzigem direkten Umzugsvergleich mit Sofort-Ergebnis. Mach jetzt deinen kostenlosen und unverbindlichen Preisvergleich und vereinbare - wenn es soweit ist - einen Besichtigungstermin mit einer verlässlichen Umzugsfirma.

ZUM UMZUGS-VERGLEICH