DIE SUCHMASCHINE FÜR PROVISIONSFREIE IMMOBILIEN
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Willkommen in Ihrem neuen Zuhause im Herzen von Graz, Steiermark! Diese charmante und gepflegte 1,5-Zimmer-Wohnung in 8020 Graz bietet Ihnen auf 39 m² alles, was Sie für ein komfortables und modernes Wohnen benötigen
der Wohnung ist sehr gut: Dank der hervorragenden Verkehrsanbindung mit Bus, Straßenbahn und Bahnhof sind Sie bestens mit dem gesamten Stadtgebiet und der Region verbunden. In unmittelbarer Nähe finden Sie alles, was Sie für den täglichen Bedarf benötigen
für Familien bieten. Supermärkte, Bäckereien und das nahegelegene Einkaufszentrum machen Einkaufen bequem und zeitsparend. Diese Wohnung ist die perfekte Wahl für Singles, Berufspendler oder Anleger, die eine gepflegte Immobilie mit tollem Preis-Leistungs-Verhältnis in einer attraktiven Grazer
suchen. Zögern Sie nicht und sichern Sie sich dieses Angebot, das Wohnqualität,
und Preis ideal verbindet. Vereinbaren Sie noch heute privat einen Besichtigungstermin und überzeugen Sie sich selbst von den Vorzügen dieser Wohnung
Die Wohnung befindet sich in 8020 Graz. In unmittelbarer Umgebung erwarten Sie Arzt, Apotheke, Klinik und Krankenhaus. Schulen, Kindergarten sowie Supermärkte, Bäckerei und Einkaufszentren sind bequem erreichbar. Bank, Post, Polizei sowie Bus, Straßenbahn und Bahnhof sorgen für beste
und Mobilität.
Bei diesem Objekt handelt es sich um eine provisionspflichtige Immobilie! Die Vermittlungsprovision beträgt 3% des Kaufpreises zzgl. 20% MwSt. Obwohl wir die von uns beanspruchten Quellen als verlässlich einschätzen, übernehmen wir für die Vollständigkeit und Richtigkeit der hier wiedergegeben Informationen keine Haftung. Insbesondere behalten wir uns einen Irrtum in Bezug auf Zahlenangaben ausdrücklich vor. Es wird darauf hingewiesen, dass die Quadratmeter- als auch Kostenangaben vom aktuellen Eigentümer bekannt gegeben wurden und hierfür keine Garantie oder Haftung übernommen werden kann. Die beigefügten Grundrisse entsprechen nicht dem Maßstab und können von den reellen Werten abweichen. Der Auftraggeber wurde hinsichtlich der Informationspflicht gem.§ 3 EAVG 2012 aufgefordert, den Heizwärmebedarf und den Gesamtenergieeffizienz-Faktor bekannt zu geben und den Energieausweises zu übermitteln, beziehungsweise einzuholen. Bitte beachten Sie, dass wir aufgrund der Nachweispflicht gegenüber dem Eigentümer / dem Vermieter, sowie in Entsprechung des FAGG (Fern- und Auswärtsgeschäfte Gesetz), nur Anfragen mit vollständigem Namen, Anschrift und Telefonnummer bearbeiten können. Ihre Kontaktdaten werden vertraulich behandelt. Für weitere Informationen bzw. für die Vereinbarung eines Besichtigungstermins stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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