DIE SUCHMASCHINE FÜR PROVISIONSFREIE IMMOBILIEN
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Diese gepflegte 2-Zimmer-Wohnung überzeugt durch ihre zentrale und dennoch ruhige
in Gröbming sowie durch eine angenehme Wohnatmosphäre mit schöner Aussicht. Die Wohnung befindet sich in einem Mehrparteienhaus und verfügt über
ca. 48,8 m² Wohnfläche . Die durchdachte
bietet ein gemütliches Schlafzimmer, einen hellen Wohn- und Essbereich sowie eine separate Küche. Besonders praktisch: Badezimmer und WC sind getrennt ausgeführt. Ein westlich ausgerichteter Balkon lädt dazu ein, die Nachmittags- und Abendsonne in ruhiger Umgebung zu genießen. Zusätzlichen Stauraum bietet ein eigenes Kellerabteil. Ein KFZ-Stellplatz ist der Wohnung ebenfalls zugeordnet. Die Wohnung wurde in den vergangenen Jahren umfassend renoviert und befindet sich in einem sehr gepflegten Zustand. Folgende Arbeiten wurden durchgeführt:
Sämtliche Leitungen in den Wänden erneuert
Alle Verrohrungen sowie die Badinstallationen modernisiert
Badezimmer und WC neu verfliest
Großteil der Böden erneuert
Alle Fenster ausgetauscht
Die Marktgemeinde Gröbming ist nicht umsonst der Ort mit einem der größten Bevölkerungszuwächse im Ennstal: eine ausgezeichnete Infrastruktur, ein umfangreiches Vereins- und Freizeitangebot, aber nicht zuletzt die zentrale
im Tal machen es zu einem besonders lebenswerten Fleckchen. Folgende Einrichtungen/ Angebote sind geboten: katholische und evangelische Kirche Einkaufszentrum (Pizzeria, Frisör, Bäckerei, Post, Florist, Supermarkt etc.) Kindergarten, Volksschule, Neue Mittelschule, Fachschule für Land- und Ernährungswirtschaft ausgezeichnete Speiserestaurants hauseigener Abenteuerberg (Stoderzinken) mit Zipline im Winter Langlaufloipe im Sommer unzählige Wander- und Radwege Wenn Sie weitere Fragen und Interesse am Kauf dieser Immobilie haben bitte rufen Sie uns an oder schreiben eine E-Mail. Wir sind gerne für Sie da! PS: Für die Richtigkeit und Vollständigkeit unserer Daten übernehmen wir keinerlei Haftung, sie stammen direkt vom Eigentümer/Verkäufer bzw. wurden uns von den zuständigen Behörden und sonstig Zuständigen zur Verfügung gestellt. So können zum Beispiel verwendete Pläne und Planunterlagen in Inhalt wie auch Maßstab von etwaigen Originalplänen bzw. von der tatsächlichen Situation abweichen genauso wie gewisse Angaben auf Basis von Rundungen oder Schätzungen erfolgen können. Deshalb ist es auch besonders wichtig, dass ein jeder Interessent vor Bekundung seines Kaufinteresses mit Abgabe eines entsprechenden verbindlichen Kaufangebotes ausnahmslos eine genaue Besichtigung der betreffenden Immobilie selbst durchführt und darüber die Echtsituation in den für eine Kaufentscheidung wichtigen Punkten erfassen kann und so über das Objekt vollumfänglich Kenntnis hat. BITTE BEACHTEN SIE, DASS WIR AUFGRUND GEGEBENER GESETZLICHER BESTIMMUNGEN WIE AUCH DER NACHWEISPFLICHT GEGENÜBER DEM EIGENTÜMER, NUR ANFRAGEN UNTER ANGABE DER VOLLSTÄNDIGEN ANSCHRIFT SAMT TELEFONNUMMER BEARBEITEN KÖNNEN, DIESEN ANFORDERUNGEN NICHT GERECHT WERDENDE ANFRAGEN MÜSSEN LEIDER UNBEANTWORTET BLEIBEN!
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