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Wohnung - Wien 3., Landstraße - 124 m2  

Gesamtmiete inkl. Betriebskosten € 2295

Von Flatbee von einer Woche gefunden

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ERSTBEZUG nach Generalsanierung: Großzügige 3-Zimmer-Altbauwohnung nahe Rochusmarkt unbefristet zu mieten in 1030 Wien


Beschreibung

In einem schönen Altbau, fast direkt an der Landstraßer Hauptstraße und unweit dem Rochusmarkt gelangt diese schöne 3-Zimmer-Altbauwohnung zur unbefristeten Vermietung. Die Wohnung erstreckt sich insgesamt auf ca. 125 m² und 3 Zimmer und teilt sich wie folgt: Vorraum mit Gäste-WC mit Handwaschbecken und Wirtschaftsraum mit Waschmaschinenanschluss, erstes Zimmer, große Wohnküche, zweites Zimmer, Badezimmer mit Wanne, Walk-In-Dusche, Doppelwaschtisch, Handtuchheizung und WC.

weitere Informationen:

Die im dritten Liftstock gelegene Wohnung wurde zuletzt generalsaniert und zeigt sich daher im perfekten Erstbezugs-Zustand. Sie ist ausgestattet mit einem schönen Fischgrätparkett, einer Tischlerküche mit Miele-Geräten und einem modernen Badezimmer.

Lage:

Aufgrund der Nähe zum Rochusmarkt ist die Nahversorgung durch die umliegenden Geschäfte gesichert. Die

Lage:

bietet auch beste Anbindung an die öffentlichen Verkehrsmittel (U3, U4, 4A, 74A). Ein Autoabstellplatz kann in einer nahegelegenen Tiefgarage in der Seidlgasse für ca. € 150,00 brutto/Monat angemietet werden. Wir sind eine Tochtergesellschaft der ÖRAG-Österreichische Realitäten AG, Wien, genannt ÖRAG, und es besteht daher unter Umständen ein sonstiges wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zur ÖRAG und ihren anderen Tochtergesellschaften in Österreich. Das Naheverhältnis zur ÖRAG ergibt sich zB aus der Tatsache, dass die ÖRAG das Objekt für den Eigentümer verwaltet. Es kann aber auch ein wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zum Auftraggeber, also dem bzw. den Eigentümern bestehen, wenn wir laufend bzw. regelmäßig für diesen Auftraggeber als Makler tätig werden. Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben oder eine weitere Aufklärung wünschen, wenden Sie sich bitte direkt an unseren Mitarbeiter. Der guten Ordnung halber weisen wir darauf hin und halten fest, dass wir für den Auftraggeber (Vermieter) tätig werden. Ein Maklervertrag mit dem wohnungssuchenden Mieter kommt nicht zustande, weswegen der Mieter auch bei erfolgreicher Vermittlungstätigkeit der ÖRAG nicht zur Zahlung einer Provision verpflichtet ist. Weitere Immobilien finden Sie auf unserer Website www.oerag.at.

PROVISIONSFREI

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