DIE SUCHMASCHINE FÜR PROVISIONSFREIE IMMOBILIEN
Mit flatbee sparst Du die gesamte provision
Dieses Dachterrassenjuwel bietet mit rd. 83m2 Wohnfläche aufgrund ihrer architektonisch hervorragenden Gestaltung,
ein offenes Wohngefühl, das man in dieser Form nur selten findet.
Das Herzstück dieser Immobilie bildet der weitläufige, lichtdurchflutete Wohn- und Essbereich mit exklusiver offener Küche. Die unterschiedlichen Raumhöhen verleihen darüber hinaus ein besonderes Gefühl von Großzügigkeit. Moderne Dachflächenfenster mit Sonnenschutz sorgen zusätzlich für viel Licht und eine angenehme Atmosphäre. Die herrliche, südostseitig ausgerichtete Dachterrasse erweitert den Wohnbereich ins Freie. Sie ist vollkommen ruhig, nicht einsehbar und bietet einen schönen Grünblick
Beheizt wird mit Gas. Ein Kaminanschluss ist gegeben und damit die Möglichkeit eines Kaminofens. Die Kühlung erfolgt über eine Klimaanlage.
Vorzimmer 4,14m2
Essbereich mit offener Küche, Wohnzimmer 61,20m2
Terrasse 9,92m2
Schlafzimmer 13,73m2 mit angeschlossenem Bad (Badewanne) 5,41m2
WC 3,13
OG
Stauraum 31,56m2
Die Leopoldstadt zählt aktuell zu den besonders begehrten Bezirken Wiens. In ruhiger
des Volkertviertels gelegen, gelangt man auf kurzem Weg zu sämtlichen Freizeit- und Naherholungsgebieten wie dem grünen Prater, der Donauinsel und der alte Donau aber auch der Augarten und der nahe gelegene Karmelitermarkt liegen in nächster Nähe. Radwege sind quasi vor der Türe und sämtliche
in alle Richtungen sind auf kurzem Weg erreichbar. Das Angebot an Bildungs- und Kultureinrichtungen ist hervorragend und die kulinarische Vielfalt lässt ebenso keine Wünsche offen.
Sehr gerne stehe ich Ihnen jederzeit für weitere Fragen und ausführliche Besichtigungen zur Verfügung.
Barbara Preis
geprüfte Immobilienmaklerin Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.
/ Entfernungen
Gesundheit Arzt <500m Apotheke <500m Klinik <500m Krankenhaus <1.000m
Kinder & Schulen Schule <500m Kindergarten <500m Universität <1.000m Höhere Schule <1.500m
Nahversorgung Supermarkt <500m Bäckerei <500m Einkaufszentrum <2.000m
Sonstige Geldautomat <500m Bank <500m Post <1.000m Polizei <500m
Verkehr Bus <500m U-Bahn <500m Straßenbahn <500m Bahnhof <500m Autobahnanschluss <2.500m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap
Das Anbot ist freibleibend und unverbindlich. Alle Angaben zu dem angebotenen Objekt erfolgen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Immobilienmaklers aufgrund der Angaben des Verkäufers (Vermieters) oder von Dritten ohne Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit. Durch die Anfrage zu einem Objekt und den Verzicht auf bzw. die Nichtausübung des Rücktrittsrechtes gemäß dem Fern- und Auswärtsgeschäftegesetz (FAGG) kommt zwischen dem anfragenden Interessenten (im Folgenden "Auftraggeber") und BeFirst Immobilien ein Maklervertrag zustande. Im Falle eines Abschlusses mit dem Auftraggeber oder einem von diesem namhaft gemachten Dritten entsteht ein Honoraranspruch der BeFirst Immobilien gegenüber in Höhe von 3% des Kaufpreises (inkl. Lasten bzw. der vom Käufer zu erbringenden Gegenleistung für den abgewickelten Vermögenswert bzw. für die Gesellschaft, welche die Immobilie besitzt zzgl. 20 % USt. und ist mit Unterfertigung des Kaufvertrages fällig. Bei Vermietungen beträgt das Vermittlungshonorar 2 Bruttomonatsmieten (bei mehr als auf 3 Jahre befristeten oder unbefristeten Mietverträgen über Wohnungen) bzw. 1 Bruttomonatsmietzins (bei bis zu 3 Jahre befristeten Mietverträgen über Wohnungen) zzgl. 20% USt. Festgehalten wird ferner, dass für die BeFirst Immobilien (im Folgenden "Makler") ein Provisionsanspruch in dieser Höhe dem Auftraggeber gegenüber auch dann entsteht, wenn gemäß § 15 (1) MaklerG Zif. 1 das im Maklervertrag bezeichnete Geschäft wider Treu und Glauben nur deshalb nicht zustande kommt, weil der Auftraggeber entgegen dem bisherigen Verhandlungsverlauf einen für das Zustandekommen des Geschäfts erforderlichen Rechtsakt ohne beachtenswerten Grund unterlassen; oder Zif. 2 mit dem vermittelten Dritten ein anderes als ein zweckgleichwertiges Geschäft zustande kommt, sofern die Vermittlung des Geschäfts in den Tätigkeitsbereich des Maklers fällt; oder Zif. 3 das im Maklervertrag bezeichnete Geschäft nicht mit dem Auftraggeber, sondern mit einer anderen Person zustande kommt, weil der Auftraggeber dieser die ihm vom Makler bekanntgegebene Möglichkeit zum Abschluss mitgeteilt hat oder das Geschäft nicht mit dem vermittelten Dritten, sondern mit einer anderen Person zustande kommt, weil der vermittelte Dritte dieser die Geschäftsgelegenheit bekanntgegeben hat; oder Zif. 4 das Geschäft nicht mit dem vermittelten Dritten zustande kommt, weil ein gesetzliches oder ein vertragliches Vorkaufs-, Wiederkaufs- oder Eintrittsrecht ausgeübt wird. Entsprechend dem bestehenden Geschäftsgebrauch ist die BeFirst Immobilien als Doppelmakler tätig, auf das mit dem Verkäufer (Vermieter) bestehende familiäre bzw. wirtschaftliche Naheverhältnis wird hingewiesen.
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